Kompositionswettbewerb

Wie schon in Season 1 haben wir auch 2010/11 wieder das Ensemble PHACE als Ensemble in Residence.

Im Rahmen eines internen Kompositionswettbewerbs können fertige Partituren von Werken für kammermusikalische Besetzungen und/oder Ensemble eingereicht werden. Aus den eingegangenen Partituren werden von einer kleinen Kommission drei Komponisten ausgewählt, die dann ein jeweils ein Uneues WerkU für PHACE schreiben können. Diese UneuU zu komponierenden Werke sollen sich im weiteren Sinne mit dem Thema Remix auseinandersetzen. Die Einbeziehung von (Live-)elektronik und Video ist möglich.

Die drei Werke werden im Juni 2011 mit anderen Werken im Abschlusskonzert von PHACE und NeW_AiR einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.

Teilnahmeberechtigt
Kompositionsstudenten/Innen und Absolventen der Universität für Musik & darst. Kunst Wien

Zeitplan
1) bis spätestens 20.12.2010
Einlangen von bereits vorhandenden Partituren zur Ansicht (max. zwei pro Teilnehmer, mit Aufnahme falls vorhanden) im Büro der Abteilung 1 (bei Frau Isabella Graschopf) zur Ermittlung der drei Auftragskomponisten

2) bis 1.1.2011
Verständigung der ausgewählten KomponistInnen

3) bis spätestens 01.05.2011
Komposition der Auftragswerke für PHACE und Übermittelung der Partituren und des Stimmenmaterials

4) Juni 2011
Aufführung der Auftragskompositionen

Rahmenbesetzung für die neu zu komponierenden Werke für PHACE nach Auswahl durch die Jury: Flöte(n), Klarinette(n), Saxophon, Schlagwerk, Akkordeon, Klavier, Violine, Viola, Cello, KB (mit/ohne Elektronik) (mit/ohne Video) – daraus eine Kombination von 5 – 7 Musikern

Jury
Reinhard Fuchs, Simeon Pironkoff, Jorge Sánchez-Chiong

Zu übermittelnde Unterlagen
max. zwei Partituren pro KomponistIn (mit Aufnahme falls möglich)
kurze Biografie und Beiblatt mit Namen, Adresse, e-mail und Telefonnummer

Preisgeld
Nach Aufführung der drei Werke wird eine Komposition von einer unabhängigen Kommission gewählt und erhält ein Preisgeld in der Höhe von 300,- Euro.

PHACE

Hinweis: alle Partituren werden nach Ablauf des Wettbewerbes wieder im Büro der Abteilung 1 hinterlegt und können danach wieder dort abgeholt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufführung, falls aus unvorhergesehenen Gründen eine Aufführung der Werke nicht möglich ist.